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BVerwG, 15.12.1966 - I B 63.66 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Versehen des Aufenthaltverbots eines Ausländers mit einer Einschränkung
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.09.1966 - II A 82/64
- BVerwG, 15.12.1966 - I B 63.66
- BVerwG, 05.03.1968 - I C 12.67
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.01.1957 - I C 65.56
Voraussetzungen für eine Anerkennung als politisch Verfolgter i.S.d. Art. 16 Abs. …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1966 - I B 63.66
Der Senat sieht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache in der Frage, wann ein Aufenthaltsverbot mit der Einschränkung versehen werden muß, daß der Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden darf, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist (vgl. Entscheidungen des I. Senats BVerwGE 3, 355; 4, 235 [BVerwG 17.01.1957 - I C 34/56][238]; 9, 83 sowie § 14 Ausländergesetz). - BVerwG, 28.06.1956 - I C 23.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.12.1966 - I B 63.66
Der Senat sieht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache in der Frage, wann ein Aufenthaltsverbot mit der Einschränkung versehen werden muß, daß der Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden darf, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist (vgl. Entscheidungen des I. Senats BVerwGE 3, 355; 4, 235 [BVerwG 17.01.1957 - I C 34/56][238]; 9, 83 sowie § 14 Ausländergesetz). - BVerwG, 17.01.1957 - I C 34.56
Auszug aus BVerwG, 15.12.1966 - I B 63.66
Der Senat sieht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache in der Frage, wann ein Aufenthaltsverbot mit der Einschränkung versehen werden muß, daß der Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden darf, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist (vgl. Entscheidungen des I. Senats BVerwGE 3, 355; 4, 235 [BVerwG 17.01.1957 - I C 34/56][238]; 9, 83 sowie § 14 Ausländergesetz). - BVerwG, 14.07.1959 - I C 174.58
Auszug aus BVerwG, 15.12.1966 - I B 63.66
Der Senat sieht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache in der Frage, wann ein Aufenthaltsverbot mit der Einschränkung versehen werden muß, daß der Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden darf, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist (vgl. Entscheidungen des I. Senats BVerwGE 3, 355; 4, 235 [BVerwG 17.01.1957 - I C 34/56][238]; 9, 83 sowie § 14 Ausländergesetz).